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Всеукраїнська громадська організація 'Асоціація - Моя Родина', УКРАЇНА БЕЗ СИРІТ


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Es wurde einen Videokanal der Assoziation auf YOUTUBE.COM erstellt

Ab jetzt falls Sie die bei der Familienkinderheime aufgenommenen Videoclips haben, kann man in Webseite http://www.youtube.com stellen und an unserem Videokanal anschalten, der man hier schauen kann: http://www.youtube.com/gomoyarodyna

 

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Діточки, любімо не словом, ані язиком, але ділом та правдою! (1Iван.3:18)

Verwaltungsorgane der Organisation

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Geschrieben von: Ярош Наталія   
Montag, den 07. Dezember 2009 um 21:44 Uhr

7.Verwaltungsorgane der Organisation
7.1. Die leitenden Organe der Organisation sind die Generalversammlungen und die Regierungen der Organisation. Kontrollorgan ist die Revisionskommission

8. Generalversammlungen der Organisation
8.1. Das höchste leitende Organ der Organisation sind die Generalversammlungen ihrer Mitglieder (im Folgenden – die Generalversammlungen), die ordentlich oder außerordentlich sein können.
8.2. Ordentlich Generalversammlungen.
8.2.1. Ordentlich Generalversammlungen versammeln sich von der Regierung einmal für drei Jahre.

8.3. Außerordentlich Generalversammlungen.
8.3.1. Außerordentlich Generalversammlungen versammeln sich von der Regierung in den folgenden Fälle:
8.3.1.1. auf der schriftlichen Forderung der Revisionskommission;
8.3.1.2. auf der schriftlichen Forderung 30 % der Mitglieder der Organisation;
8.3.1.3. auf Initiative des Präsidenten der Organisation (der Regierung);
8.3.1.4. Für jede Fälle, wenn es die Interessen der Organisation fordern.

8.4. Den Mitgliedern der Organisation wird es über die Einberufung und die Durchführung der Generalversammlungen spätestens zwanzig Tage bis zum Tag, auf den die Durchführung der Generalversammlungen angesetzt ist, mitgeteilt; und über die Durchführung der außerordentlichen Generalversammlungen spätestens zehn Tage bis zum Tag, auf den die Durchführung der außerordentlichen Generalversammlungen angesetzt.
8.5. Die Tagesordnung der Generalversammlungen bildet die Regierung.
8.6. Die Generalversammlungen gilt als zuständig, die Fragen zu betrachten, die in der Tagesordnung sind, und die Entscheidung zu fällen, wenn den Generalversammlungen mehr als 60 % der Mitglieder der Organisation anwesend sind. Die Lösungen übernehmen von der einfachen Stimmenmehrheit anwesend, wenn anderes vom Statut nicht vorgesehen ist.
8.6.1. Die Generalversammlungen werden vom Vorsitzenden geführt, der auf den Generalversammlungen gewählt wird.
8.6.2. Die Fragen, die von den Generalversammlungen behandelt werden, und die von ihnen gefällten Entscheidungen werden zum Protokoll eingetragen, das vom Sekretär geführt wird.
8.7. Zum Kompetenzbereich der Generalversammlungen gehören die folgenden Fragen:
8.7.1. Behauptung des Statuts der Organisation, eintragen die Änderungen und die Ergänzungen dazu;
8.7.2. Wahlen des Präsidenten, des Vizepräsidenten der Organisation und der Revisionskommission für die Periode von drei Jahren und ihren Wiederwahlen; 8.7.3. Bestimmung der Hauptrichtungen der Tätigkeit der Organisation;
8.7.4. Realisierung des Eigentumsrechtes auf die Mittel und das Eigentum;
8.7.5.Behauptung der Strukturgestaltung der Organisation;
8.7.6. Fällen der Entscheidung über die Unterbrechung der Tätigkeit der Organisation;
8.8. Generalversammlungen sind kompetent, die anderen Fragen zu entscheiden, die auf den Kompetenzbereich anderer Verwaltungsorgane der Organisation dazugehört sind.
8.9. Jedes Mitglied der Organisation hat eine Stimme auf den Generalversammlungen.
8.10. Die Ordnung der Abstimmung (die Geheim- oder offene Abstimmung) auf den Generalversammlungen bezüglich jeder Frage der Tagesordnung klärt sich auf den Generalversammlungen.