Lokale Zentralen

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Geschrieben von: Ярош Наталія   
Montag, den 07. Dezember 2009 um 21:48 Uhr

12. Lokale Zentralen

12.1. Die Organisation kann die lokalen Zentralen in den Gebieten der Ukraine, in Kiew und Sewastopol, und auch in der Autonomen Republik Krim haben.

12.2. Die lokalen Zentralen entstehen nach der Entscheidung der Regierung.

12.3. In der Tätigkeit richten sich die lokalen Zentralen nach diesem Statut und den eigenen Bestimmungen, die sich mit ihren höchsten leitenden Organen vornehmen und werden von der Regierung behauptet.

12.6. Für den Erwerb von den lokalen Zentralen des Status der Rechtsperson, sollen sie in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Ukraine registriert werden. Die Zentralen, die keine Rechtspersonen sind, werden die Tätigkeit mittels der Mitteilung von der Gründung legalisieren.