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Всеукраїнська громадська організація 'Асоціація - Моя Родина', УКРАЇНА БЕЗ СИРІТ


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Знято з публікації на персональних сторінках ДБСТ/ПС потреби тих родин, які не провели АПД до 5 чи 7 рівнів!

Шановні родини,
відповідно до попередження, яке було розіслано через поштову розсилку про поновлення персональних даних та проведення АПД з персональних сторінок родин, які не поновили свої дані - знято з публікації потреби. Потреби будуть опубліковані, тільки після поновлення Вами ваших персональних даних та проведення АПД  до 5 чи 7 рівнів.

Так бо Бог полюбив світ, що дав Сина Свого Однородженого, щоб кожен, хто вірує в Нього, не згинув, але мав життя вічне. (Iван.3:16)

Präsident. Vizepräsident. Regierung.

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Geschrieben von: Ярош Наталія   
Montag, den 07. Dezember 2009 um 21:46 Uhr

9.Präsident. Vizepräsident.

9.1. Der Präsident leitet die Organisation insgesamt und realisiert die Führung der Regierungsarbeit. Der Präsident wird von den Generalversammlungen der Mitglieder der Organisation für eine Periode von drei Jahren gewählt.

9.2. Der Präsident bei der Realisierung der Vollmachten:

9.2.1. stellt die Organisation ohne Vollmacht in den Beziehungen mit den staatlichen Organen, den Unternehmen, den Institutionen, den Organisationen aller Eigentumsformen, und auch in den Beziehungen mit den physischen Personen vor;

9.2.2. stellt die Interessen der Organisation in den Partnerbeziehungen mit den ausländischen Organisationen vor, verhandelt anlässlich der Zusammenarbeit mit ihnen;

9.2.3. organisiert die Arbeit der Regierung, präsidiert in ihren Sitzungen, unterzeichnen die Entscheidung der Regierung und andere Dokumente, die sich mit der Regierung auf die Erfüllung des Statuts vornehmen;

9.2.4. benutzt das Recht der ersten Unterschrift offizieller und anderer Dokumente der Organisation;

9.3. Der Präsident erzeugt im Rahmen seines Kompetenzbereiches die Verfügung.

9.4. Der Vizepräsident der Organisation wird zu den Generalversammlungen der Mitglieder der Organisation zusammen mit dem Präsidenten, durch Stimmenmehrheit für die Periode von drei Jahren gewählt.

9.5. Zum Kompetenzbereich des Vizepräsidenten der Organisation gehört:

9.5.1. die Ausführung der laufenden Arbeit im Auftrag des Präsidenten;

9.5.2. die Ausführung der Aufgaben des Präsidenten im Falle seiner Abwesenheit;

9.5.3. Fällen der Entscheidungen und die Ausgabe der Befehle, die die innere Ordnung der Organisation im Falle der Abwesenheit des Präsidenten der Organisation betreffen;

9.5.4. Entscheidung anderer Fragen, die auf ihn von der Regierung gelegt sind.


10. Regierung


10.1. Die Regierung ist das höchste leitende Organ auf die Periode zwischen den Generalversammlungen. Die Sitzungen der Regierung werden vom Präsidenten mindestens einmal im Jahrversammelt versammelt.
10.2. Zur Struktur der Regierung nach dem Amt gehören der Präsident, der Vizepräsident.
10.3. Der Vorsitzende der Zentrale der Organisation stellt sich Vorstandsmitglied ab Datum der Registrierung (der Legalisierung) der entsprechenden regionalen Zentrale.
10.4. Im Falle der Außerdienstsetzung des Vorsitzenden der Zentrale verliert die Person das Recht, an der Arbeit der Regierung teilzunehmen und tritt aus seiner Struktur aus.
10.5. Die Regierung verwirklicht die folgenden Vollmachten:
10.5.1. fällt die Entscheidung über die Aufnahme in der Organisation der neuen Mitglieder und über die Ausnahme ihrer Mitglieder;
10.5.2. entwickelt und behauptet die Pläne und die Programme der Tätigkeit der Organisation;
10.5.3. fällt die Entscheidung über die Bildung der lokalen Zellen der Organisation, behauptet sie (die Statuten) die Lage;
10.5.4. begutachtet und behauptet die jährlichen Leistungen der Tätigkeit der Organisation.
10.5.5. führt die wirtschaftliche Leitung des Eigentums und den Mitteln durch;
10.5.6. verwirklicht andere Vollmachten, die nach seiner Berühmtheit von diesem Statut zugeordnet sind.
10.6. Alle Entscheidungen fällen sich von der Regierung von der einfachen Stimmenmehrheit anwesend auf der Sitzung.